Für die meisten Farbsinnuntersuchungen genügen einfache Testverfahren, wie beispielsweise Ishihara-Tafeln. In besonderen Fällen, wie z.B. zur Erteilung der Erlaubnis zur Personenbeförderung (Busführerschein), Flugschein, Bewerbungen bei der Polizei oder Bundeswehr sowie in der Seefahrt, sind genauere Verfahren erforderlich. Hierzu ist der Anomaloskop nach Nagel erforderlich, das amtlich einzig anerkannte Verfahren zur Bestimmung des sogenannten Anomalitätsquotienten.